In einem unerwarteten Todesfall kommt es nicht selten zu einer Überforderung der Familie, gleichzeitig müssen bürokratische Angelegenheiten rund um den Verstorbenen bewältigt werden. In solchen Fällen ist ein Beerdigungsinstitut der richtige Ansprechpartner. Welche Schritte sind bei einem Todesfall einzuleiten? Wer kümmert sich um den Ablauf der Beerdigung? Wie hoch fallen die Kosten aus? Für diese und viele weitere Fragen steht ein Beerdigungsinstitut wie beispielsweise die Spoida Bestattungen GmbH + Co. KG zur Verfügung und hilft dabei die bürokratischen Hürden zu bewältigen, die mit einem Tod einhergehen.
Welche Angelegenheiten werden vom Institut reguliert?
Das Beerdigungsinstitut bietet einen umfangreichen Service, der alle Abläufe einer Beerdigung abdeckt. Dies betrifft die Aufbewahrung des Leichnams als auch die gestalterische Ausgestaltung der Zeremonie und vieles mehr. Dabei steht das Beerdigungsinstitut in engen Kontakt mit anderen Dienstleistern, die ebenfalls an der Organisation und dem Ablauf beteiligt sind.
Zum Schluss hin wird die Rechnung mit der Gesamtleistung den Hinterbliebenen ausgestellt. Das Institut wird stets im Interesse der Hinterbliebenen handeln, bzw. sich am Budget orientieren, welches zur Verfügung steht. Die Abläufe der Beerdigung werden somit nach Absprache mit den Hinterbliebenen organisiert.
Das Institut übernimmt grundsätzlich nahezu alle Abläufe und geht dafür auch in Vorleistung, sodass Hinterbliebene Raum für Trauer haben. Angehörige werden dadurch entlastet und müssen sich nicht zusätzlich um die Organisation kümmern.
Welchen Kosten fallen an?
Wie bereits erwähnt kommen sogenannte Fremdleistungen hinzu, die in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich dabei um Zusatzkosten, die infolge von Blumenschmuck, Friedhofsgebühren etc. entstehen. Diesbezüglich kommen Kosten für die Anmietung der Kapelle hinzu als auch die Kosten für einen Redner. Die Kostenstaffelung fällt je nach Bestattungsinstitut und Friedhof unterschiedlich hoch aus. Es besteht die Möglichkeit mit dem Institut den Kostenfaktor abzusprechen, sofern das Budget eingeschränkt ist.
Im Anschluss der Beerdigung fallen Folgekosten an, bzw. es fallen Beisetzungsgebühren an als auch die Grabkosten. Je nach Grabwahl pendeln die Kosten auch hier, weshalb der Kontakt zum Bestattungsinstitut wichtig ist.
Wer hat Befugnisse über Ablauf zu entscheiden?
Das Bestattungsinstitut ist stets im Bestreben im Interesse der Familie und vor allen Dingen nach Willen des Verstorbenen zu handeln. Doch wer ist in der Pflicht sich mit dem Institut in Verbindung zu setzen? In erster Instanz sind es die Verwandten ersten Grades, bzw. diese sind in der Pflicht über die Abläufe zu entscheiden. War der Verstorbene verheiratet, so ist die Ehepartnerin erste Bezugsperson.
Hat der Verstorbene seinen letzten Willen formal festgehalten, wie zum Beispiel mithilfe einer letzten Willenserklärung, so kann unter diesen Umständen ein Nachlassverwalter oder ein Bestattungsinstitut mit der Ausführung beauftragt werden. Wichtig ist jedoch, dass der letzte Wille hinsichtlich der Beerdigung nicht im Testament vertraglich fixiert, infolge der Tatsache, dass ein Testament erst nach erfolgter Beerdigung verlesen wird.