Nichts ist für die Ewigkeit

Bestatter mit umfangreichem Leistungsspektrum

Der Bestatter bietet seine Dienstleistung in einem umfangreichen Spektrum an. Der Kern ist die Aufgabe, die verstorbene Person auf dem Friedhof, zur See oder in einem Friedwald beizusetzen.

Diverse Aufgaben des Bestatters

Die erste Aufgabe ist die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort in die eigenen Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens. Gegebenenfalls ist beispielsweise nach einem Unfall eine Bergung erforderlich. In den eigenen Räumen erfolgen eine hygienische Totenversorgung und kosmetische Behandlung, die Einkleidung sowie die Einbettung in den Sarg. Anschließend erfolgt in Absprache mit den Angehörigen und in der Regel den Wünschen der verstorbenen Person folgend das Arrangement der Bestattung. Dazu gehört neben der Besetzung des Sarges oder der Urne auch die kirchliche oder weltliche Trauerfeier. In der Regel lassen sich die Hinterbliebenen zur Überführung, den Behördenwegen und weiteren Erledigungen beraten oder auch vertreten. Teilweise heben Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens das Grab aus, teilweise ist dies auch ein Service des Friedhofs. Es gibt in kleineren Orten einige Tischler oder auch Steinmetze, die nebenberuflich das Bestattergewerbe ausüben, weil sie gleichzeitig Särge tischlern oder Grabsteine herstellen. In der Anonymität der Großstädte mit ihrem pulsierenden Leben kommt es häufiger vor, dass Angehörige einer verstorbenen Person über den Trauerfall zunächst mit niemandem sprechen können und die Mitarbeitenden des Bestattungsunternehmens ihre ersten Ansprechpartner werden, die dementsprechend psychologische Unterstützung leisten müssen. Dies geschieht im Kontext der Verhandlungen über die Art und den Umfang der Bestattung. Einzelne Bestattungsarten kosten unterschiedlich viel. Die Angehörigen haben sich im Vorfeld eher wenig damit befasst, weil ein Trauerfall so gut wie nie exakt vorhersehbar ist. Es gibt diverse Bestattungsvarianten, so die klassische Erdbestattung, die Feuerbestattung mit einer Kremation im Sarg, wobei es immer um die Kosten für diesen Kurzzeitsarg geht, die Beisetzung einer Urne im Grab auf dem Friedhof und alternativ auch die Urnenbeisetzung im Kolumbarium, im Friedwald oder zur See.

Absprache der Angehörigen mit dem Bestatter

Die Angehörigen müssen sich mit einem Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens relativ umfangreich austauschen. Das beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme im Todesfall, nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat. Anschließend gilt es, die Aufbahrung, die Überführung, eine mehr oder weniger umfangreiche Thanatopraxie (Herrichtung des Toten), die Einkleidung mit eigener Kleidung oder einer Totenwäsche des Bestattungsinstituts, die Art der Beisetzung, die Auswahl der Urne oder des Sarges, die Dekoration und die behördlichen Angelegenheiten zu besprechen. Zu Letzteren gehört unter anderem das Ausstellen der Sterbeurkunde durch das Standesamt. Die Friedhofsverwaltung wird eine Grabstelle zuweisen. Das Bestattungsunternehmen kann auch den Trauerredner vermitteln und die Trauerfeier mehr oder weniger umfangreich ausrichten. Nicht zuletzt gehören zum Service oft das Setzen von Traueranzeigen und die Beratung zu einer geeigneten Trauerrede, für die viele Bestattungsunternehmen Textbausteine anbieten. Für diesen umfangreichen Service muss der Bestatter einen Kostenvoranschlag unterbreiten.