Nichts ist für die Ewigkeit

Das Bestattungsinstitut - der erste Ansprechpartner nach einem Sterbefall

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist dies oft ein tiefer Einschnitt im Leben eines Angehörigen, vor allem wenn es der Partner oder die Partnerin, die Eltern oder das eigene Kind trifft. Trotz aller Trauer müssen innerhalb kurzer Zeit einige Aufgaben erledigt werden. Ein Bestattungsunternehmen ist hierfür der erste Ansprechpartner. Es steht den Hinterbliebenen zur Seite und ist eine wichtige Stütze, denn die meisten Angehörigen fühlen sich mit der neuen Situation und den wichtigen Entscheidungen überfordert. Der Bestatter spricht mit den Hinterbliebenen und übernimmt zahlreiche Aufgaben. Allerdings entstehen dadurch auch zusätzliche Kosten.

Leistungen des Bestattungsinstituts

Beerdigungsinstitute gehören zu den Dienstleistern. Die Hauptaufgaben eines Bestatters sind beispielsweise die Überführung, hygienische Versorgung und Aufbahrung des Leichnams. Die Aufbahrung findet entweder in den Räumen des Bestattungsunternehmens oder an anderen Orten wie die Friedhofskapelle statt. Zudem übernimmt der Bestatter je nach Wunsch der Hinterbliebenen einige Fremdleistungen, die in der Regel in Vorleistung gehen, damit die Angehörigen nur eine Gesamtrechnung bekommen. So übernimmt er die Kommunikation, damit die Hinterbliebenen nur einen Ansprechpartner haben.

Welche Fremdleistungen übernimmt das Bestattungsunternehmen?

Zu den Fremdleistungen gehören beispielsweise Trauerkarten, Traueranzeige und Blumenschmuck für die Trauerfeier oder Beisetzung. Zudem sind die Anmietung der Friedhofskapelle oder Trauerhalle sowie die Kosten für den Pfarrer oder Redner Fremdleistungen. Auch die Friedhofsgebühren, die sich in Grabkisten und Beisetzungsgebühren gliedern, zählen zu den Fremdleistungen. Die Beisetzungsgebühren werden für die Bereitstellung der Grabstätte erhoben, die Grabkisten fallen für die Nutzung des Grabes an. Bei einer Seebestattung müssen die Hinterbliebenen statt der Friedhofsgebühren Kosten für die Reederei zahlen. Zudem fallen hier wie bei einer Urnenbestattung Kosten für das Krematorium an.

Wie kann man vorsorgen?

Neben der Beisetzung ist das Bestattungsinstitut auch Ansprechpartner für die Bestattungsvorsorge. Das bedeutet, dass zu Lebzeiten mit dem Bestattungsunternehmen ein Vertrag abgeschlossen wird, wie die Beisetzung gestaltet werden soll. Dabei kann die Bestattungsart festgelegt werden sowie der gewünschte Friedhof. Der Umfang des Vorsorgevertrags hängt davon ab, wie präzise die Angaben gemacht werden. So kann lediglich ein grober Rahmen abgesteckt oder die Beisetzung bis ins kleinste Detail geplant werden. Grundsätzlich wird für den Vorsorgevertrag ein Treuhandkonto eingerichtet, um die Kosten für die geplante Beisetzung abzudecken. Dieses Konto schützt den Kunden bei Insolvenz oder Tod des Bestatters. Eine Alternative zum Treuhandkonto ist eine Sterbegeldversicherung. Die Wünsche für die eigene Trauerfeier können zudem in einer Bestattungsverfügung dokumentiert werden.

Geschichte des Bestatters

Der Beruf des Bestatters ist aus dem Beruf des Schreiners oder Tischlers hervorgegangen, da diese Berufsgruppe aus kleinen Brettern Kisten oder Bahren zu fertigen, auf denen Verstorbene transportiert werden konnten. Auch heute gibt es für Tischler und Schreiner die Möglichkeit, eine Weiterbildung als Bestatter zu machen und sich nach einer erfolgreichen Gesellenprüfung zum Fach geprüften Bestatter weiterzubilden. Einige Bestattungsinstitute führen zusätzlich eine Tischlerei.