Nichts ist für die Ewigkeit

Was passiert im Bestattungswesen

Bestattungswesen
Im Bestattungswesen geht es im Allgemeinen um alles, was in Verbindung mit der Bestattung steht. Darunter zählt die Wahl der Bestattungsart und des jeweiligen Bestattungsinstituts.
Im Folgenden wird auf die Organisation einer Bestattung genauer eingegangen, was ein wichtiger Punkt im Bestattungswesen darstellt.

Beerdigungsablauf
Bei der Durchführung einer Beerdigung erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen üblicherweise in einem Sarg oder einer Urne. Eine Ausnahme bildet hier der muslimische Glaube, da eine Beisetzung im Sarg oder das Verbrennen des Leichnams verboten ist. Hier wird der Verstorbene in einem Leichentuch beerdigt, nicht ohne vorher eine rituelle Waschung gehabt zu haben. Im Normalfall wird die Beisetzung unterirdisch in einem Erdgrab durchgeführt. Die Hinterbliebenen können wählen zwischen einem Wahl- oder Reihengrab. Jede Bestattung muss einen bestimmten Ablauf vollziehen. Hierbei können aber einige Punkte individuell gestaltet und mit individuellen Elementen ergänzt werden. Bei Fragen zum Bestattungswesen können Sie sich beispielsweise auch an das Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH Krematorium wenden. 

Vorsorge einer Bestattung
Schon zu Lebzeiten ist es sinnvoll den Ablauf der Beerdigung abzusprechen. Somit können auch spezielle Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden. Es ist aber so, dass viele Angehörige und Freunde das Gespräch zu diesem speziellen Thema scheuen. Daher sind schriftliche Vorkehrungen von Vorteil. Diese können in einer Bestattungsverfügung, Patientenverfügung und auch im Testament aufgelistet werden. Ein Testament sollte hier aber eher nicht verwendet werden, da die Testamentseröffnung normalerweise erst nach der Beerdigung erfolgt. Daher ist eine Bestattungsverfügung das beste Mittel seine eigenen Wünsche zum Thema der Bestattung zu verfassen. Selbst gewünschte Trauermusik oder Blumen für die Beerdigung können dort angegeben werden. Sofern dies vorhanden ist, ist eine große Entlastung bei der Planung der Beisetzung der Hinterbliebenen vorhanden.

Ablauf
Die jeweiligen Wünsche und Vorstellungen sollten dem Bestatter mitgeteilt werden, welcher für die Beerdigung ausgewählt worden ist. Der Bestatter gibt den Angehörigen alle Informationen, was möglich ist bei der Gestaltung der Beerdigung und auch die geltenden Gesetze teilt er den Hinterbliebenen mit. Es kann hier auch sein, dass diese Gesetze gegen die Wünsche sprechen.
Durch den Bestatter werden die Verstorbenen auf die Beerdigung auch in Bezug auf hygienische Aspekte vorbereitet. Wenn das durchgeführt wurde, kommt der Leichnam in den (entweder von den Hinterbliebenen oder noch zu Lebzeiten von dem Verstorbenen) ausgewählten Sarg. Die Beerdigung erfolgt in Deutschland auf einem Friedhof. Dies wurde für alle Bundesländer fest vorgeschrieben. Es gibt auch eine Frist, in der die Bestattung vollzogen sein muss. Die Grundlage bilden hier die Bestattungsgesetze. Alle wichtigen Termine mit den Friedhöfen und Floristen müssen von dem Bestatter koordiniert werden, damit alles reibungslos ablaufen kann. Bei dem Wunsch einer Trauerfeier in einer Friedhofskapelle ist eine Anmietung notwendig. Je nach Wunsch kann eine Aufbahrung des Sarges existieren. Somit können die Angehörigen sich persönlich verabschieden. Je nach Plan ist es auch möglich, dass ein Trauerredner angeheuert wird, der eine Rede über den Verstorbenen hält und dadurch die Angehörigen trösten kann. Danach wird der Sarg zur Stelle der Beisetzung (dem Grab) getragen und dann ins Grab gelassen. Zum Schluss wird Erde auf den Sarg gebracht.
Handelt es sich um eine Feuerbestattung wird der Sarg eingeäschert und im Anschluss wird dann, anstatt des Sarges, die Urne beigesetzt.